Zur Modulübergreifenden Prüfung die Zulassung im ZPA abholen und zur Prüfung mitbringen bzw. vorab den Prüferinnen und Prüfern per E-Mail zukommen lassen.
Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung für Bachelorteilstudiengänge und die Optionalen Studien
der Philosophischen Fakultät an der Universität Greifswald vom 12. Juni 2019
§ 7 Modulübergreifende Prüfung
(4) Die Zulassung zur modulübergreifenden Prüfung wird nur erteilt, wenn alle studienbegleitenden Modulprüfungen erfolgreich abgelegt sind. Die Zulassung zur modulübergreifenden Prüfung wird vom Zentralen Prüfungsamt erteilt. Der Zulassungsbescheid ist vom Studierenden im Zentralen Prüfungsamt abzuholen und dem Prüfer vorzulegen. Ohne Vorlage des Zulassungsbescheides darf die Prüfung nicht abgenommen werden. Zwischen der letzten Modulprüfung und der modulübergreifenden Prüfung müssen mindestens zwei Werktage liegen.
Überprüfen Sie vorab auch, ob bei allen Modulen die Leistungspunkte für die erbrachten Studienleistungen erfasst sind.
Hinweise zur Prüfung und zum Thesenpapier finden Sie hier:
https://ipk.uni-greifswald.de/studium/ansprechpartner/leitfaeden-und-hinweise/
Räume:
Montag, 23. März 2026:
- R 3.17 ELP3 (IPK-Beratungsraum)
Mittwoch, 25. März 2026:
- R 3.17 ELP3 (IPK-Beratungsraum): Prüfungen mit Erstprüferin Prof. Averbeck-Lietz und PD Dr. Kuhnhenn
- R 3.05 ELP3 (Büro Prof. Beck): Prüfungen mit Erstprüfer*in Prof. Beck, A. Rihl und J. Höflich
- R 3.16 ELP3 (Büro J. Höflich): Prüfung mit EP J. Höflich / ZP A. Rihl (14.20 Uhr)