Der Begriff des Kulturerbes taucht in den letzten Jahren verstärkt in den Debatten der Kulturwissenschaften auf. Dabei steht der Begriff durchaus für eine Ambiguität ein, bei welcher einerseits positiv wahrgenommene Denkmodelle wie Identität oder Teilhabe, andererseits durchaus problematischere wie Leitkultur oder Integration die Diskussion bestimmen und gleichermaßen Eingrenzung wie Ausgrenzung bedeuten können.  Die Vorlesung versucht zunächst eine semantische Herleitung des Kulturerbe-Begriffes vorzunehmen. Dabei fällt auf, dass am Beispiel der Nationenbildung der letzten 250 Jahre zumindest in Europa wahrzunehmen ist, dass "die Konstruktion kollektiver Identität durch die behauptete Einheit von Staat, Geschichte, Volk, Kultur und Erbe" erreicht wurde, wozu das bauliche und künstlerische Erbe seinerseits der Nation sozusagen illustrativ beigetragen hat.[1] Im weiteren beabsichtigt die Vorlesung, unterschiedliche Beispiele von Kulturerbe, Kulturerbedefinition und Kulturerbebewahrung vorzustellen. Dabei reicht das Spektrum von Institutionen wie dem in Deutschland etablierten System des Denkmalschutzes über die Idee des kulturellen Welterbes der UNESCO bis zu dem im Fach Kunstgeschichte verwendeten Begriff der Kulturlandschaft. Aber auch kleinere Beispiele wie der Versuch, bedrohte oder verschwundene Baudenkmale oder auch Gemälde in Form von Open Access gestellten Datenbanken der Öffentlichkeit bekannt zu machen und damit zu ihrer Bewahrung beizutragen, sollen vorgestellt werden. Weiterhin werden ganz unterschiedliche Akteure der Kulturerbebewahrung wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Kulturstiftung der Länder, der National Trust in England oder auch die Rote Liste des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker in der Vorlesung thematisiert werden. Nicht zuletzt sollen Beispiele des gebauten Kulturerbes präsentiert werden, die abseits der öffentlichen Wahrnehmung gerade im ländlichen Raum vorzufinden sind und daher oftmals übersehen werden.