In der DDR wurde 1962 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Bis 1990 existierte kein Ersatzdienst im zivilen Bereich. Verweigerern des Wehrdienstes drohten Haftstrafen, bis 1964 eine Anordnung den „Dienst in Baueinheiten” als „Wehrersatzdienst” ermöglichte. De facto handelte es sich um einen waffenlosen Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee (NVA) mit dem Dienstgrad „Bausoldat”.

Das Seminar fragt nach den Motiven, den Bausoldatendienst einzuführen sowie Kontinuität und Wandel seiner Ausgestaltung. Im Zentrum stehen dabei stets die unterschiedlichen Selbst- und Fremdzuschreibungen, die von "Wehrersatzdienstleistenden" bis hin zu "feindlich-negativen Kräften" reichte, und ihr Einfluss auf die Legitimation, Struktur und Aufgabenbereiche des "Dienstes in Baueinheiten der NVA".