Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse des Staatsrechts. Sie entwickeln Verständnis für das Wesen von Staat, dem Öffentlichen Recht als der spezifischen auf die hoheitliche Tätigkeit des Staates ausgerichtete Rechtsordnung und der Verfassung als an der Spitze der Normenhierarchie stehenden Regelwerks. Sie kennen verschiedene Staatsorgane, ihre Funktionen und Kompetenzen. Ihnen sind die Funktion von Grundrechten bekannt und können Grundrechtsverletzungen - mit einem Schwerpunkt auf die wirtschafltich relevanten Grundrechte - prüfen.