Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Studierende der Betriebswirtschaftslehre (3. oder 2. Semester), des Bachelor of Arts Studiengangs Recht/Wirtschaft/Personal, des Studiengangs General Studies II.

Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über das allgemeine Verwaltungsrecht und Einblicke in wirtschaftlich relevante Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts Deutschlands. Behandelt werden mit möglichst großem Praxisbezug und einem Schwerpunkt auf wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen die Grundzüge der Organisation der öffentlichen Verwaltung, die Grundprinzipien rechtstaatlichen Verwaltungshandelns (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Hoheitliche Handlungsspielräume, subjektiv öffentliches Recht), die Formen des Verwaltungshandelns (Verwaltungsakt, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvertrag, Planungsentscheidungen), das Verwaltungsverfahren in Grundzügen und ein Überblick über den Rechtsschutz. Hieran schließt sich eine exemplarische Darstellung des besonderen Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsverwaltungsrechts an. Die relevanten europarechtlichen Bezüge werden jeweils in die Darstellung des nationalen Rechts integriert.