Die für Studienanfänger konzipierte Vorlesung widmet sich den Grundrechten. Zunächst wird anhand eines Beispielfalles der dreigliedrige Standardaufbau der Grundrechtsprüfung (Schutzbereich, Eingriff, Schranken) erläutert. Anschließend folgt eine systematische Einordnung der verschiedenen Funktionen der Grundrechte (Abwehrrechte, Leistungsrechte etc.). In diesem Zusammenhang wird die Frage untersucht, wer Träger von Grundrechten sein kann und wen die Grundrechte verpflichten. Den Schwerpunkt bildet sodann die detaillierte Darstellung ausgewählter Grundrechte, beispielsweise der Berufsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit, anhand des standardisierten Prüfungsaufbaus. So werden die einzelnen Schutzbereiche definiert, typische Eingriffe in den jeweiligen Schutzbereich erläutert und die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen aufgezeigt. Die Ausführungen orientieren sich an der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Weiterer Schwerpunkt ist das Verfassungsprozessrecht. Besprochen werden die Verfassungsbeschwerde, die Normenkontrolle und der Organstreit. Besonders problematische Prüfungspunkte werden dabei vertieft behandelt.

Zu dieser Vorlesung ist das begleitende Kolloquium I (Nr. 2104043) zu belegen.