EInmalige Blickveranstaltung über zwei Tage zu Beginn eines jeden Semesters

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende, die nicht Rechtswissenschaft auf Staatsexamen studieren, in deren Studium aber juristische Veranstaltungen integriert sind oder die sich für  rechtliche Fragestellungen interesseieren.

Ziel der Veranstaltung ist eine Einführung in das juristische Denken und Argumentieren. Am Ende der Vorlesung sollen die Studierenden eine Grundvorstellung über das System des Rechts in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und den Inhalt auch komplizierter Rechtsnormen verstehen beziehungsweise durch Auslegung ermitteln und leichtere Sachverhalte unter rechtliche Regelungen subsumieren können.

Die Vorlesung gliedert sich in drei Teile. Einem kurzen Überblick über die gesellschaftlichen Funktionen von Recht und die Formen der Rechtsentstehung folgt ein zweiter Teil, der eine Darstellung über das System des Rechts der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschlands und über die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gibt. Der abschließende dritte Teil kann mit „Einführung in die Methodik“ umschrieben werden. Er behandelt die juristische Fachsprache, die Struktur und das Wesen von Rechtsnormen und die Grundlagen der juristischen Logik und Methodenlehre.