Die Veranstaltung ist Pflichtveranstaltung für Studierende der Landschaftökologie, für Studierende B.Sc. Studiengänge Umweltwissenschaft, Geographie (Wahlfach Recht), Geographie (Zusatzfach Recht) und Biologie (Wahlfach). Die Vorlesung baut auf den Inhalten der Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht auf und gibt einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des in Deutschland geltenden Umweltverwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Klimaschutz-, Naturschutz- und des Gewässerschutzrechts. Behandelt werden mit möglichst großem Praxisbezug die Grundlagen des Umweltrechts mit seinen Bezügen zum internationalen und europäischen Umweltrechts sowie zum für das Umweltrecht relevanten Verfassungsrecht, die speziellen Instrumente des Umweltverwaltungsrechts, das umweltrechtliche Verfahrensrecht, Grundzüge des Immissionsschutz- und Klimaschutzrechts. Im Bereich des Naturschutzrechts werden dessen Rechtsgrundlagen und Grundsätze, Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, besonderer Biotop- und Flächenschutz (unter Einbeziehung des europäischen Schutzgebietsregimes), Artenschutz, verfahrensrechtliche und prozessuale Besonderheiten des Naturschutzes und im Bereich des Gewässerschutzrecht dessen Rechtsgrundlagen und Grundsätze, wasserwirtschaftliche Planung, wasserwirtschaftliche Benutzungsordnung, Unterhaltung und Ausbau von Gewässern und Abwasserbeseitigung besprochen.