Patientenwohl und sichere Behandlung, primum non nocere, sind die älteste Leitlinie ärztlicher Berufsausübung.

„In der ästhetischen Medizin ist das größte Risiko der Arzt“ hat das Nationale Zentrum für Weiterbildung in der Ästhetischen Medizin 2007 dem Deutschen Bundesrat vorgetragen.

Vor diesem Hintergrund bietet die Universitätsmedizin seit 2001 ein ärztliches Weiterbildungsstudium an, Diploma Aesthetic Laser Medicine, geregelt durch eine Prüfungsordnung, die mit Datum vom 25. 01.2001 erlassen und im Mittelungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht worden ist (Mittlbl. BM M-V 2001 S. 279).

Die inzwischen eingetretene inhaltliche Differenziertheit des Fachgebietes, eine Schwerpunktverschiebung zu wissenschaftlicher Beschäftigung mit seinen Inhalten, der Einzug der digitalen Lehre und die Erfordernisse des Europäischen Hochschulraumes machen die vorliegende Novellierung notwendig.

Die Anpassungen kommen im neuen Titel des post-gradualen Studienganges zum Ausdruck: Differenzierte Aesthetische Laser- und Plasmamedizin (DALM).