Seit 2023 ist für deutsche Großunternehmen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) verpflichtend. Dies bedeutet, dass Unternehmen in ihren Lieferketten
menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten berücksichtigen und
die Einhaltung dieser Pflichten dokumentieren müssen. Doch tun betroffene
Unternehmen dies auch? Zusammen mit der NGO Partner Südmexikos e.V. werden wir
Fragestellungen zu unternehmerischer Kommunikation im Kontext des LkSG
entwickeln und an Fallbeispielen anwenden. Eine mögliche Fragestellung wäre zum
Beispiel, inwiefern Unternehmen in ihren Geschäftsberichten Risikoanalysen
bezüglich möglicher menschenrechtsverletztender Risiken offenlegen. In der
ersten Sitzung am 10. April 2024 führt uns ein Vertreter von Partner Südmexikos e.V. in das LkSG ein
und veranschaulicht das Gesetz an Fallbeispielen aus Lateinamerika. Am 17.
April 2024 werden wir gemeinsam mit Partner
Südmexikos e.V. konkrete Fragestellungen für Fallstudien entwickeln, die
Sie im weiteren Verlauf bearbeiten werden.
Dieses praxisorientierte Projektseminar ist eingebunden in die entwicklungspolitische Bildungs-arbeit zum Thema deutsches LkSG von Partner Südmexikos e.V.: https://lieferketten-menschenrechte.de/
❗ Die Teilnahme an den Sitzungen am 10. und 17. April ist Voraussetzung für die Teilnahme am Modul.
- Dozent/in: Martha Kuhnhenn