Seit 2023 ist für deutsche Großunternehmen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtend. Dies bedeutet, dass Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten berücksichtigen und die Einhaltung dieser Pflichten dokumentieren müssen. Doch tun betroffene Unternehmen dies auch? Zusammen mit der NGO Partner Südmexikos e.V. werden wir Fragestellungen zu unternehmerischer Kommunikation im Kontext des LkSG entwickeln und an Fallbeispielen anwenden. Eine mögliche Fragestellung wäre zum Beispiel, inwiefern Unternehmen in ihren Geschäftsberichten Risikoanalysen bezüglich möglicher menschenrechtsverletztender Risiken offenlegen. In der ersten Sitzung am 10. April 2024 führt uns ein Vertreter von Partner Südmexikos e.V. in das LkSG ein und veranschaulicht das Gesetz an Fallbeispielen aus Lateinamerika. Am 17. April 2024 werden wir gemeinsam mit Partner Südmexikos e.V. konkrete Fragestellungen für Fallstudien entwickeln, die Sie im weiteren Verlauf bearbeiten werden.

Dieses praxisorientierte Projektseminar ist eingebunden in die entwicklungspolitische Bildungs-arbeit zum Thema deutsches LkSG von Partner Südmexikos e.V.: https://lieferketten-menschenrechte.de/

 ❗ Die Teilnahme an den Sitzungen am 10. und 17. April ist Voraussetzung für die Teilnahme am Modul.